Gebühren

Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter können die Höhe der Gebühren mit den Mandanten frei vereinbaren. Mitglieder des b.b.h.Bundesverbands können die b.b.h.-Gebührentabelle als Abrechnungsgrundlage heranziehen, sind an diese jedoch nicht gebunden.

Wir vereinbaren mit unseren Mandanten feste Pauschalen für Finanz- und Lohnbuchführung, deren Höhe vom Buchungsaufwand (Zeitaufwand) bzw. der Anzahl der abzurechnenden Mitarbeiter abhängt. Ihre Kosten sind dadurch genau kalkulierbar.

Diese Art der Abrechnung hat sich bei unseren Mandanten in der Praxis bestens bewährt. Die vereinbarten Gebührenpauschalen bleiben über Jahre stabil, und werden nur bei gestiegenem bzw. reduziertem Buchungsaufwand entsprechend angepasst. Lassen Sie sich ein kostenfreies und unverbindliches Angebot erstellen.